Wer jetzt richtig Lust bekommen hat weiter mit seinem Hund zu "arbeiten" muss zuerst die Begleithundeprüfung ablegen. Sie ist Vorraussetzung für alle weiteren Aktivitäten, egal ob
Turnierhundsport, Obedience oder Schutzdienst. Die Prüfung besteht aus drei Teilen. Jeder Hundeführer muss zuerst eine schriftliche Sachkundeprüfung ablegen, bevor sein Hund zur Prüfung zugelassen
wird. (Fragebogen-Sachkundenachweis des BLV).
Nach einem kurzen Wesenstest des Hundes, wird ein bestimmtes Schrittschema, sowohl angeleint, als auch in der Freifolge, gelaufen. Anschließend muss sich der Hund im Straßenverkehr behaupten.
Bei der Begleithundeausbildung wird Wert darauf gelegt, dass sich der Hund sicher und gefahrlos unter Menschen führen lässt. Er muss die Grundkommandos Sitz, Platz, Hier“ sicher beherrschen und mit
und ohne Leine bei Fuß gehen. Er muss ich ablegen lassen und auch liegen bleiben, wenn sich der Hundeführer entfernt.
Im Straßenverkehr muss sich der Hund gut führen lassen. Er darf sich von lauten Geräuschen, wie Motor starten oder Hupen, nicht beeindrucken lassen und lernen Jogger und Fahrradfahrer zu ignorieren.
Auch fremden Hunden und Passanten gegenüber muss er sich neutral zeigen.
Die Ausbildung erfolgt ohne Bestrafung auf dem Prinzip der Motivation und Belohnung.
Verein für Polizei und Schutzhunde München 1912 e.V.
Landshamer Str. 20
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